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Jeder von uns hat vor etwa zwei Wochen die neuen Arbeitsverträge von der Geschäftsleitung bekommen. Am 29.01.09 eine dritte Version eines Informationsschreibens plus Verlängerung der Subskription bis zum 6.2.09!!

 

Langsam müsste sich jeder Mitarbeiter fragen was die Geschäftsleitung mit der Ausgabe der verschieden Informationsschreiben bezweckt?

 

Ist das Ziel die Verunsicherung der eigenen Mitarbeiter oder will sie von der Unvollkommenheit der Neuverträge ablenken!!

 

Eines  kann man bestimmt erkennen, das alles was in den drei Informationsschreiben aufgezählt wurde nur das ist, was die Alt Arbeitsverträge jedes einzelnen Mitarbeiters  jetzt schon beinhalten!!!

 

Von diesem Standpunkt aus besehen müsste sich jeder selbst die vier Fragen stellen:

 

1.) Habe ich, Persönlich, mit dem Neuvertrag eine Vertragsverbesserung?

2.) Hat die Geschäftsleitung mit der Durchsetzung der Neuverträge Nachteile?

3.) Sind die Vor- und Nachteile gleich verteilt?

4.) Kann ich meine Zukunft mit dem Regelwerk des Neuen Arbeitsvertrages planen?

 

Solltet Ihr mehr als drei mal mit JA antworten, dann gibt es keine Alternative, sofort

                                                    UNTERSCHREIBEN!!!

 

Solltet Ihr aber weniger als zwei mal mit JA antworten,

dann

 

                          Finger weg von den Neuverträgen!!!

 

 

Des weiteren fragt Euch, oder die Geschäftsleitung, mal dieses:                                                                

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Frage 1: 

Vertreter der GL , müssen solche nicht im Vertrag geregelten Punkte wie z.B. die Überstundenzuschläge, welche Tage Arbeitstage sind, erhöhter Kündigungsschutz für über 55 jährige usw. auch nicht geregelt werden, weil sie noch  von dem alten Vertrag bzw. von der üblichen Verfahrensweise im Betrieb abgedeckt sind??? Das wäre von den Juristen der GL so bestätigt worden. Ist das so?  

Das würde im krassen Widerspruch mit dem § 20 des neuen Arbeitsvertragsangebotes stehen!

Frage 2: 

wie ist die Passage §3 3.1 zu verstehen?

- Kann man aufgrund der Definition "zurzeit 39 Stunden" die Stunden beliebig verändern?

- Wie ist der Ausgleichzeitraum zu verstehen?

Frage 3: 

wie ist die Passage §13 13.3, letzter Satz, zu verstehen?

heißt das, dass der Vertrag auch dann endet, wenn die Kollegin oder der Kollege vorzeitig in Rente (mit Abschlägen) gehen könnte aber nicht will?

Frage 4: 

§17  Unterwirft man sich hiermit der aktuellen Fassung des Code of Conduct?  Dieser ist nach dem BAG-Urteil in Passagen mitbestimmungspflichtig und muß noch geregelt werden?

Frage 5: 

Können Kolleginnen und Kollegen, die den neuen Vertrag nicht unterschreiben dauerhaft von jeglichen Gehaltserhöhungen ausgeschlossen werden?

Mit dieser Aussage versucht z.Z. die GL die Kolleginnen und Kollegen unter Druck zu setzen, damit sie den neuen Vertrag unterschreiben!

Frage 6: 

Wird in den Teilen des Weltweiten Honeywell Netzes, in dem keine adequaten Datenschutzrichtlinien bestehen auch so wie in Deutschland mit meinen persönliche Daten umgegangen, obwohl in dem Anhang zum Datenschutzvertag etwas anderes steht?